Stiftung - Begegnung mit Tieren


Abstimmung - FAQ


 

Die Meinungen des Pro-Komitees und der Abstimmungsflyer

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Warum steht der ohne Bewilligung erstellte Therapieplatz immer noch?

2010 wurde für den Platz nachträglich ein Baugesuch eingereicht. Mit der Abruchverfügung vom 27.10 2010 wurde das Baugesuch abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wurde von uns Beschwerde erhoben, woraus die Sistierung der Abruchverfügung resultierte. Auf Basis des Projektfortschrittes wurde die Sistierung entsprechend verlängert.

 

Mehrverkehr:

Im Zuge der Planung wurden unter anderem auch die Verkehrserschliessung untersucht und die Resultate im Planungsbericht zusammengefasst. Die Daten für diese Studie wurden im Frühling 2019 erhoben. Zum Vergleich wurden aktuelle Daten aufgenommen, wie zu erwarten sind die Werte (Anzahl Klienten, Fahrten) höher was der höheren Anzahl an Klienten entspricht. Die Differenz macht aber effektiv nur eine Fahrt pro Tag mehr aus.

Eine weitere Verkehrszunahme wird mit der neuen Anlage nicht erfolgen, da die Neuanlage auf die heutige Anzahl Klienten ausgelegt ist.

 

Ökologischer Ausgleich:

Im Planungsbericht zur Teilzonenplanänderung sind die ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Kapitel 3.20, sowie Anhang 3 aufgeführt. Darin nicht enthalten sind diejenigen Massnahmen, die im Bereich des bestehenden Therapieplatzes liegen. Diese wurden auf Anweisung der das Planungsverfahren instruierenden Behörde aus dem Planungsbericht gestrichen, da sie materiell zum Bauvorhaben des bestehenden Therapieplatzes gehören. Aus formalrechtlichen Gründen sind die beiden Projekte auseinander zu halten und dürfen nicht vermischt werden. (siehe auch à Warum steht der ohne Baubewilligung erstellte Therapieplatz immer noch?)

 

Naturschutzgebiet:

Der Standort der geplanten «Spezialzone Berg» liegt gemäss kantonalem Richtplan - wie übrigens das gesamte Gebiet zwischen dem Wettinger Siedlungsgebiet und dem Lägern-Wald - in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung (LkB). Im Zuge der Allgemeinen Nutzungsplanung wurde diese behördenverbindliche Planungsanweisung im grundeigentümer­verbindlichen Kulturlandplan mittels einer Landschaftsschutzzone umgesetzt. Diese ist per Definition keine eigentliche Naturschutzzone, also ein Naturschutzgebiet, wie es zum Beispiel eine Magerwiese oder eine Fromentalwiese ist. Das ergibt sich schon aus den Nutzungsvorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung, die eine Bebauung unter bestimmten Umständen und im Gegensatz zu Naturschutzzonen, zulässt. Das Lägernschutzdekret wird vom Planungsvorhaben im Übrigen nicht berührt.

 

Andere Standorte:

Der Kanton signalisierte uns bereits auf Basis des Vorprojekt Ende 2014, dass eine Realisierung am heutigen Standort möglich ist. Deswegen fokussierten wir uns auf den aktuellen Standort.

Alternative Standorte wurden im Rahmen der Projektentwicklung evaluiert wurden aber aus erwähnten Gründen nicht weiterverfolgt. Geeignete Standorte in Wettingen liegen im Bereich Berg/ Hueb/ Moos/ Äsch/ Eigi und nördlich der Otelfingerstrasse. Da diese Gebiete im kantonalen Richtplan alle als «Landschaft von kantonaler Bedeutung» (LkB) bezeichnet sind, ergibt sich sowohl aus raumplanungsrechtlicher wie auch aus landschaftsschützerischer Sicht kein Unterschied.

Der Raum «Tägerhard» (Standort neue Trotte Familie Steimer) ist wie bereits früher festgestellt nicht geeignet. Sowohl das Gelände wie auch der fehlende Wald bieten wenig geeignete Möglichkeiten für einen Therapiebetrieb.

Weitere mögliche Standorte in Nachbargemeinden wurden zu Beginn der Planung ebenfalls evaluiert, standen aber zur damaligen Zeit nicht zum Verkauf respektive waren bereits verkauft. Entsprechend wurden sie im Verlauf der weiteren Planung auch nicht mehr berücksichtigt.

 

Alternative Standorte (Leserbriefe Januar/ Februar 2024)

Von Seiten Gegnerschaft werden immer wieder Alternativen ins Spiel gebracht. Einerseits kommt immer wieder der Vorwurf wir hätten gar keine Alternativen in Betracht gezogen, anderseits werden verschiedene Reitsportanlagen in der Region als Lösungen angepriesen. Dazu gibt es folgendes zu bemerken:

Alternativen wurden sehr wohl in Betracht gezogen und evaluiert. Die entsprechenden Details können im Planungsbericht Kapitel 3.3 nachgelesen werden.

Die mehrfach ins Spiel gebrachten Reitsportbetriebe/ Anlagen Zedernhof in Freienwil, Sportstall Bopp Würenlos/ Reitsportanlage Reitverein Würenlos verfügen alle über Reithallen und Aussenplätze für den Dressur-/ Springsport. Die Pferdegestützte Therapie benötigt diese Infrastruktur nur in sehr geringen Umfang, da die Therapieeinheiten in der freien Natur stattfinden. Abgesehen davon sind beide Reitsportbetriebe gut ausgebucht und verfügen weder über die notwendigen Kapazitäten für unser Therapieangebot noch über die notwendigen Stallflächen für die Tiere unseres Betriebs. Die Reitsportanlage Würenlos bietet gar keine Stallungen an und liegt direkt an der Bahnlinie, was schon aus Sicherheitsgründen für unsere Klientinnen und Klienten nicht vertretbar ist.
Diese Informationen basieren auf den Gesprächen mit den beiden Betreibern der Reitsportbetriebe Zedernhof Freienwil Herr Christoph Suter, und Reitstall Bopp Würenlos Frau Catalina Heiniger.

 

Lägernschutzdekret (Leserbriefe Januar/ Februar 2024)

Das für den Neubau des Therapiehofes vorgesehene Areal befindet sich NICHT – wie immer wieder behauptet- in der Lägernschutzzone! Dieser Sachverhalt ist für jedermann mühelos mit einem Blick in die entsprechenden Pläne der Gemeinde Wettingen feststellbar.

Richtig ist, dass sich das Areal des zukünftigen Therapiehofes gegenwärtig in der Landwirtschaftszone befindet, welche hier von einer kommunalen Landschaftsschutzzone überlagert wird. Um den Bau des Therapiehofes zu ermöglichen, soll das benötigte Areal von 4‘460 m2 aus der Landwirtschaftszone in eine „Spezialzone Berg“ überführt werden. Gleichzeitig soll diese Fläche aus der Landschaftsschutzzone entlassen und mit eigenen, rigorosen Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften versehen werden. (siehe dazu Bau und Nutzungsordnung § 33bis)

Der entsprechende Ausschnitt aus dem geoportal aargau nachfolgend.
Gelb    Bereich Lägernschutzdekret            Blau umrandet    Perimeter Spezialzone

        

Private Stiftung (Leserbriefe Januar(Leserbriefe Januar/ Februar 2024)

Immer wieder taucht der Begriff private Stiftung auf. Die Stiftung Begegnung mit Tieren ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Ziel das Angebot Tiergestützter Interventionen langfristig sicherzustellen.
Die Trägerschaft des Projektes „Therapiehof Lägern“ ist seit nunmehr zehn Jahren die Stiftung „Begegnung mit Tieren“. Bei dieser Stiftung handelt es sich nicht um eine „private“ Stiftung, Familienstiftung oder ähnlich, sondern um eine von der Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau anerkannte „Gemeinnützige Stiftung“! Gegenüber dieser Stiftungsaufsicht muss jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Private Interessen haben dabei keinen Platz, alle Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte arbeiten ehrenamtlich, auch der Präsident der Stiftung. Es werden weder Sitzungsgelder noch Spesen ausbezahlt.
Die Stiftungsurkunde (Statuten) ist auf dieser Website einzusehen .

Präzedenzfall (Leserbriefe Januar/ Februar 2024)

Der vielzitierte Präzedenzfall bezüglich der Spezialzone Berg ist längst kein Präzedenzfall mehr. Es gibt im Kanton bereits Spezialzonen zu verschiedenen Pferdebetrieben, von Sportreiterei über Zuchtbetriebe bis zu Therapeutischen Angeboten.