Stiftung - Begegnung mit Tieren


Abstimmung - FAQ


 

In den nachfolgenden FAQ werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

 

Warum eine Spezialzone Berg

Mit der Spezialzone Berg wird die Grundlage für den langfristigen Betrieb des Therapiehofes geschaffen. Tiergestützte Therapiebetriebe gelten als Gewerbe und benötigen eine entsprechende Anpassung der Zonierung. Diese Vorgehensweise wurde bereits 2010/ 11 vom kantonalen Amt für Baugesuche vorgeschlagen und in den weiteren Schritten des Projektes seitens der kantonalen Stellen gestützt.

Die wesentlichen Ziele dieses Schrittes sind:

·         Zweck der Spezialzone kann eindeutig definiert werden (Tiergestützter Therapiebetrieb)

·         Die Entflechtung von privatem Wohnbereich und Therapiebetrieb für die Zukunft

·         Die ganze Anlage den Bedürfnissen der Klientel anpassen (rollstuhlgängig)

·         Ausreichend Lagerkapazität für das Futter schaffen (Heustock über dem Pferdestall)

·         Vereinfachung der Betriebsabläufe

 

Warum steht der ohne Bewilligung erstellte Therapieplatz immer noch?

2010 wurde für den Platz nachträglich ein Baugesuch eingereicht. Mit der Abbruchverfügung vom 27.10 2010 wurde das Baugesuch abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wurde von uns Beschwerde erhoben, woraus die Sistierung der Abbruchverfügung resultierte (6.04.2011). Auf Basis des Projektfortschrittes wurde die Sistierung entsprechend verlängert.

 

Baubewilligungen:

Verschiedentlich wird der Eindruck erweckt, es wären keine Baubewilligungen für unsere Liegenschaften eingeholt worden. Das entspricht nicht den Tatsachen.

Seit wir 1984 die Liegenschaft erworben haben wurden für die verschiedene Aus- und Umbauten Baubewilligungen eingeholt:

·         1984 Umbau Bergstrasse 77

·         1995 Stallbau Bergstrasse 77 Phase 1

·         2012 Stallbau Bergstrasse 77 Phase 2

·         2012 Bedachung Hausplatz Bergstrasse 77

·         2013 Anbau Schopfunterstand Bergstrasse 75

 

Mehrverkehr:

Im Zuge der Planung wurden unter anderem auch die Verkehrserschliessung untersucht und die Resultate im Planungsbericht zusammengefasst. Die Daten für diese Studie wurden im Frühling 2019 erhoben. Zum Vergleich wurden aktuelle Daten aufgenommen, wie zu erwarten sind die Werte (Anzahl Klienten, Fahrten) höher was der höheren Anzahl an Klienten entspricht. Die Differenz macht aber effektiv nur eine Fahrt pro Tag mehr aus.

Eine weitere Verkehrszunahme wird mit der neuen Anlage nicht erfolgen, da die Neuanlage auf die heutige Anzahl Klienten ausgelegt ist.

 

Lägernschutzdekret:

In verschiedenen Leserbriefen wird immer wieder argumentiert die Lägernschutzzone werde durch das Projekt betroffen. Das ist nicht korrekt, das gesamte Projekt «Therapiehof Lägern» liegt ausserhalb der Schutzzone des Lägernschutzdekretes

 

Ökologischer Ausgleich:

Im Planungsbericht zur Teilzonenplanänderung sind die ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Kapitel 3.20, sowie Anhang 3 aufgeführt. Darin nicht enthalten sind diejenigen Massnahmen, die im Bereich des bestehenden Therapieplatzes liegen. Diese wurden auf Anweisung der das Planungsverfahren instruierenden Behörde aus dem Planungsbericht gestrichen, da sie materiell zum Bauvorhaben des bestehenden Therapieplatzes gehören. Aus formalrechtlichen Gründen sind die beiden Projekte auseinander zu halten und dürfen nicht vermischt werden. (siehe auch à Warum steht der ohne Baubewilligung erstellte Therapieplatz immer noch?)

 

Naturschutzgebiet:

Der Standort der geplanten «Spezialzone Berg» liegt gemäss kantonalem Richtplan - wie übrigens das gesamte Gebiet zwischen dem Wettinger Siedlungsgebiet und dem Lägern-Wald - in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung (LkB). Im Zuge der Allgemeinen Nutzungsplanung wurde diese behördenverbindliche Planungsanweisung im grundeigentümer­verbindlichen Kulturlandplan mittels einer Landschaftsschutzzone umgesetzt. Diese ist per Definition keine eigentliche Naturschutzzone, also ein Naturschutzgebiet, wie es zum Beispiel eine Magerwiese oder eine Fromentalwiese ist. Das ergibt sich schon aus den Nutzungsvorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung, die eine Bebauung unter bestimmten Umständen und im Gegensatz zu Naturschutzzonen, zulässt. Das Lägernschutzdekret wird vom Planungsvorhaben im Übrigen nicht berührt.

 

Andere Standorte:

Der Kanton signalisierte uns bereits auf Basis des Vorprojekt Ende 2014, dass eine Realisierung am heutigen Standort möglich ist. Deswegen fokussierten wir uns auf den aktuellen Standort.

Alternative Standorte wurden im Rahmen der Projektentwicklung evaluiert wurden aber aus erwähnten Gründen nicht weiterverfolgt. Geeignete Standorte in Wettingen liegen im Bereich Berg/ Hueb/ Moos/ Äsch/ Eigi und nördlich der Otelfingerstrasse. Da diese Gebiete im kantonalen Richtplan alle als «Landschaft von kantonaler Bedeutung» (LkB) bezeichnet sind, ergibt sich sowohl aus raumplanungsrechtlicher wie auch aus landschaftsschützerischer Sicht kein Unterschied.

Der Raum «Tägerhard» (Standort neue Trotte Familie Steimer) ist wie bereits früher festgestellt nicht geeignet. Sowohl das Gelände wie auch der fehlende Wald bieten wenig geeignete Möglichkeiten für einen Therapiebetrieb.

Weitere mögliche Standorte in Nachbargemeinden wurden zu Beginn der Planung ebenfalls evaluiert, standen aber zur damaligen Zeit nicht zum Verkauf respektive waren bereits verkauft. Entsprechend wurden sie im Verlauf der weiteren Planung auch nicht mehr berücksichtigt.

 

Flächenbedarf:

Die Gesamtfläche der Spezialzone beträgt 4500 m2. Davon sind bereits heute durch verschiedene Ställe, Mistplattform, Parkplätze ca. 400 m2 überbaut. Die alte Kleintieranlage soll abgerissen werden und wird gemäss Projektunterlagen neu aufgebaut, neu dazu kommen ca. 600m2 an Gebäudeflächen.

Die verbleibende Fläche ca. 3500 m2 bleibt als Auslauf/ Weide für die verschiedenen Tiere erhalten und wird durch die Bepflanzung mit ortstypischen Hochstammbäumen, Hecken, Trockenmauern aufgewertet.